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Sachverständigenbüro

Unsere Auftraggeber kommen aus öffentlicher Verwaltung, von Gerichten , aus der Justiz, von Hausverwaltungen und Baugesellschaften, von Privatbauherren und nicht zuletzt von Haftpflichtversicherungen.

 

Wozu gibt es öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige?

 

Um für Gerichte fachspezifische Beweisfragen zu klären (Ursache von Schäden und Verantwortlichkeiten) und damit eine Entscheidungshilfe zu geben;

Um aussergerichtlich Lösungen bei strittigen Fragen herbeizuführen;

Um Bauherren fundierte Entscheidungshilfe zu geben;

Um Versicherungen und Versicherungsnehmern bei der Schadenregulierung zur Seite zu stehen;

Um im Vorfeld von Baumaßnahmen Beweissicherungen zum Baubestand des Nachbarn durchzuführen,
zur Absicherung aller am Bau Beteiligten;

Um an Abnahmebegehungen bei Übergabe und vor Ablauf der Gewährleistungsfristen von Bauleistungen teilzunehmen, sowie ggf. Protokolle zu erstellen.

 

"Das Gesetz verlangt, dass jeder Sachverständige vor seiner öffentlichen Bestellung in einem intensiven Überprüfungsverfahren die jeweils erforderliche Sachkunde nachweisen muss.

Danach wird er einem umfangreichen Pflichtenkatalog unterworfen, betreut und überwacht. Der öffentlich bestellte Sachverständige wird darauf vereidigt, dass er seine Gutachten unanhängig, unparteiisch, weisungsfrei, persönlich und gewissenhaft erstellt. Er haftet für die Richtigkeit seines Gutachtens."

 

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